Der Stifterwille

Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist vom Finanzamt wegen der „Förderung von Kunst und Kultur“ als gemeinnützig anerkannt. Alle Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig.

In der Präambel zur Stiftungssatzung definieren die Gründungsstifter das Ziel Ihres Engagements:

Anliegen der Stifter ist es, mit der Errichtung der „Gemeinschaftsstiftung Nordwestdeutsche Philharmonie“ die künstlerische Arbeit des Sinfonieorchesters Nordwestdeutsche Philharmonie e.V. zu unterstützen und bei der finanziellen Stabilisierung mitzuhelfen. Damit soll eine höhere Kontinuität und Planungssicherheit für die Verwirklichung der kulturell-gemeinnützigen Zwecke erreicht werden.

Im Sinne einer gemeinschaftlichen Gesamtverantwortung aller gesellschaftlicher Gruppen für die Verfolgung gemeinwohlorientierter Ziele und Aufgaben lädt die Stiftung auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Initiativen und sonstige private und öffentliche Institutionen und Organisationen ein, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen. Die Stiftung setzt sich insbesondere dafür ein, zusätzliches stifterisches Engagement - sei es durch Zustiftungen, sonstige Zuwendungen oder die Gründung unselbstständiger Stiftungen - zu initiieren und zu bündeln.

Gründungsstifter
Unselbstständige Stiftungen